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AUSZEIT DER DEMOKRATIE
Gründung von zeitgemäßen Institutionen mit Péter Farkas und Boris Nieslony
am 25. 09. 1993, um 18. 30. Uhr
im Festspielhaus Hellerau, Dresden
(weitere Akteure: Ro.Ka.Wi., Jürgen Fritz, Roi Vaara)

Fotos   Appendix

Europäisches Humaninstitut zur Förderung der Minderheitenproblemaufhebung und der gerechteren Welternährung durch die praktische Anwendung des swiftianischen Gedankengutes (EHFMPGWPASG)

Rheindeutsche Schicksalslottorie (RSL)

Verhandlungen über die Einrichtung von Mobilen Aushebungsbüros innerhalb eines im Bürgerkrieg befindlichen Kontinents

ASA-European als eine der wichtigsten europäischen Entwicklungsorganisationen (ASAEDA) entwickelt Strukturen zur Reaktivität folgender Organisationen.

ASA-European regt an! DIE DEUTSCH-NATIONALE STIFTUNG


Europäisches Humaninstitut zur Förderung der Minderheitenproblemaufhebung
und der gerechteren Welternährung durch die praktische Anwendung des swiftianischen Gedankengutes
(EHFMPGWPASG)

Ziele:

I. Minderheitenproblemaufhebung durch das Verspeisen der zu den jeweiligen Minderheiten gehörenden Neugeborenen.

II. Förderung der Welternährung durch das gerechte Verteilen der, mittels der Verwirklichung von Punkto II. gewonnenen Fleischmengen.


Die Rheindeutsche Schicksalslottorie (RSL)
ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Köln

Träger der Anstalt ist der ASA-European e. V.

Auszüge aus der amtlichen Lotteriebestimmungen

§ 1 Veranstaltungsort, Vertriebsorganisation

1. Die Lotterien der RSL, auch Schicksalsspiele genannt, werden in den Vertragslaendern (Lotteriegebiet) veranstaltet. Lose können nur im Lotteriegebiet erworben werden.

2. Der Losverkauf ist ausschließlich Angelegenheit der Vertriebsorganisation (VOrg). Diese umfasst die Vereineigener Lotterieeinnehmer (VeE) und Amtliche Verkaufsstellen (VSt). VeE sind selbständige Beauftragte der RSL. VSt sind Mittelspersonen der VeE. Die VOrg verkauft die Lose im Namen und auf Rechnung der RSL. Beschwerden über eine VSt sind an die zuständige VeE, Beschwerden über eine VSt an die Direktion der RSL zu richten.

§ 4 Losauflage und Lose

1. Die Losauflage umfasst eine unbegrenzte Zahl von Losnummern (aufwärts ab 0).

3. Die Rechte eines Loses stehen dem Inhaber nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts zu. Die Leistung an ihn befreit. Eine Prüfung der Inhaberberechtigung ist zulässig, aber nicht zwingend.

4. Den Verlust eines Loses hat der Spielteilnehmer zur Wahrung seiner Rechte der VeE/VSt unverzüglich unter genauer Bezeichnung des Loses schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Die Ziehung

1. Gewonnen hat jedes Los mit der Aufschrift Täter oder Opfer. Die Ziehung geschieht unter Ausschluß jedes Einblickes.

§ 9 Die Geltendmachung des Schicksalanspruches

1. Die aus einen Losabschnitt gefallenen Schicksalbestimmungen werden umgehend oder spaeter ausgeführt, bzw. werden der Erfüllung zugeführt. Bei Geltendmachung des erworbenen Schicksalanspruches kann der RSL nur vermittelnd um die Erfüllung des Schicksalanspruches auftreten.


Mobile Aushebungsbüros innerhalb eines im Bürgerkrieg befindlichen Kontinents

B

1: Verhandlungen über die Einrichtung von Mobilen Aushebungsbüros innerhalb eines im Bürgerkrieg befindlichen Kontinents.

Ziele:
Einrichtung von mobilen Aushebungsbüros zur Rekrutierung von Bürgerkriegskämpfern; Enttarnung ihrer logistischen und mentalen Konvertierbarkeit; Erschließung von "konventionellen" Ressourcen.

Verhandlungsgegenstand:
a.)ASA -European wird die Koordination zwischen den verschiedenen Büros fördern
b.)Infolge der nicht kontrollierbaren Ausweitung der Kriegsschauplätze wird ASA -European das Verhandlungsmandat begrenzt übenehmen.

Parallel:
ASA -European wird Verhandlungen übernehmen, die zu vertrauensbildenden Maßnahmen führen, unter Berücksichtigung der Ansichten der Gruppe der neutralen- und nichtpaktgebundenen Kämpfer.

Velauf:
Paraphierungen sind in dem Zeitraum nicht vorgesehen. Von einem umfangreichen Datenaustausch über den gegenwärtigen Stand der Konvertierbarkeit der Kämpfer wird ausgegangen.

Finanzen:
Die Finanzierung unterliegt einem Verteilerschlüssel.
AD1 wie folgt unter "C II".
AD2 Stufenweise Einziehen des Privatvermögens der Bürgerkriegskämpfer.
AD3 Umverteilung aller staatlichen Kulturausgaben auf die Mobilen Aushebungsbüros (MAb).

C

Mobile Rekrutierungsbüros für Mobile Bürger in Mobilen Bürgerkriegen

Penonenstand

ad Al  Rekrutiert wird jeder Bürger männlichen und weiblichen Geschlechts, der das 16. Lebensjahr vollendet bis zur Vollendung des 64. Lebensjahr.

ad A2  Rekrutiert wird jedePerson jeglichen Berufstandes, unbeschadet seiner Nationalität.

ad A3  Nicht ausgenommen sind Bürger mit Gebrechen, Krankheiten, Schwangerschaften und mit nicht genauer bezeichneten körperlichen und seelischen Behinderungen. Diese Bürger unterliegen den speziellen Bürgerkriegszielen.

ad A4  Es besteht Passpflicht. Jeder Rekrutierte muß seinen Pass mit Rekrutierungsstempel und Rekrutierungsnummer zu jeder Zeit mitführen.

ad A5  Rekrutierte Bürger müssen stringent ihr Bürgerkriegsziel verfolgen und dieses Ziel zu jeder Zeit den Kontrollorganen unmißverständlich zu erkennen geben.

ad A6  Jeder rekrutierte Bürger ist jedem gewöhnlichen Bürger zur strengsten Geheimhaltung seiner Rekrutierung und seines Bürgerkriegsziel verpflichtet

ad A7  Jeder angestrebte Bürgerkrieg beginnt sofort und in dem Moment, wenn der 5000ste Rekrutierte seinen Stempel und seine Rekrutierungsnummer erhalten hat und er der 5000ste Bürger für einen der angestrebten Bürgerkriegsziele ist.

ad A8  Ablauf der Rekrutierung ist in jedem Land festgelegt. Er entspricht als Veranstaltung dem feierlichen Grundeid. Nach dem lautlosen Sprechen des heiligen Bürgerkriegszielschwures wird ebenso lautlos dem Bürger seine Bürgerkriegsnummer übergeben. Danach wird in dem gültigen Pass der ASA -Koordinationsstempel eingetragen.

ad A9  Die unter dem Punkt: Parallel in den Verhandlungen angesprochenen Übernahmen werden ersatzlos gestrichen.

ad A10  Ein Bürgerkriegsziel ist erreicht, wenn ein Bürgerkrieg beendet ist.

ad    All  Bürger, die aus einem beendeten Bürgerkrieg hervorgehen, stellen sich zur Neurekrutierung, wenn ein anderes Bürgerkriegsziel durch die eigene Person vertretbar wird.

Mobile Rekrutierungsbüros

ad    BI   Mobile Rekrutierungsbüros (MrB) werden von jedem rekrutierten Bürger sofort nach seiner Rekrutierung eingerichtet.

ad     B2 Form und Gestalt der MrBs sind nicht festgelegt. Grundlage sind die Rekrutierungsutensilien: Stempel, folgerichtige Rekrutierungsnummer und Bürgerkriegszielschwur.

ad     B3 MrBs sind öffentlich, MrBs innerhalb der Kommunikationsnetze sind nicht erlaubt.

ad     B4 MrBs lösen sich nicht auf. Jeder Bürger, in einem Bürgerkrieg oder daraufhin arbeitend, ist zu jeder Zeit ein MrB.

Mobile Bürgerkriege

ad     Cl Alle Bürgerkriegsziele werden in demDokumentationszentrum der ASA-European gebührend gewürdigt. Würdigungen werden unter Ausschluß der Öffentlichkeit, im festlichen Rahmen ausgeführt. Die unter Finanzen ausgehobenen Gelder fließen mittels eines Verteilerschlüssels an das ASA -Koordinationsbüro.

ad C2    Jeder Bürger ist entsprechend seiner Rekrutierung und seiner Rekrutierungsnummer verpflichtet, bestehende Bürgerkriege zu kennzeichnen und Zukünftige durch Mobilisierung entsprechender Bürger zum unmittelbaren Ausbruch zu führen.

ad C3   Bürgerkriege ihres Charakters zu kennzeichnen obliegt der Kennzeichnungspflicht der rekrutierten Bürger.

ad C4   Bürgerkriege sind von nationalen und territorialien Einschränkungen freizuhalten. Sie sind mobil, überregional und gleichzeitig zu führen.

ad C5   Bürgerkriege, die in ihren Strategien und Führungen Vemichtungspotentiale beinhalten oder Vemichtungswillen bezeugen, unterliegen noch näher zu bezeichnenden Sonderregelungen.


ASA-European
als eine der wichtigsten europäischen Entwicklungsorganisationen (ASAEDA)
entwickelt Strukturen zur Reaktivität folgender Organisationen

I: Beratungsstelle und logistische Ausarbeitung für die Förderung von aktiven Ferien und Abenteuerurlaub auf ehemaligen und/oder noch aktiven KZ-Geländen/Camps auf der ganzen Welt.

II: Einrichtung von gewerblichen Haustierzoos und Transportfirmen an den Grenzen des EWG-Einzugsbereichs.

Gründung der ASEADA-BANK. Umwerteilung der Investitionen aus dem Abbau des Schlachtviehbergs und Zuführung dieser freigewordenen Gelder zu dem unter B aufgeführten Finanzplan.


ASA-European regt an

Es ist eine DEUTSCH-NATIONALE STIFTUNG einzusetzen, die den Palast der Republik (PdR) der ehemaligen DDR erhält, diese wird als Nationale Gedenkstätte eingerichtet und dem Ziel der DEUTSCH-NATIONALEN STIFTUNG entsprechend, dem deutschen Volk übergeben wie folgt:

Funktion der Gedenkstätte PdR:

Der PdR wird erhalten und als Auffanglager für Asybewerber aus allen Ländern der Erde eingerichtet. Alle Asylbewerber, denen die Einwanderung in den PdR gestattet wurde, haben Asylrecht bis zu ihrem Tod. Jeder Asylbewerber wird Zeit seines Leben der Status des Asylbewerbers zuerkannt. Er kann den PdR nur mit gültigem Pass und gültigem Einreisevisa auf bestimmte Zeit verlassen und nur in Deutschland einreisen. Der PdR erhält den Status eines Staatswesen mit völliger Autnomie, mit eigener Exikutive und Legislative. Deutschland und Drittländern ist jedwede Intervention politischer oder kultureller Provenienz untersagt. Die DEUTSCH-NATIONALE STIFTUNG fördert und trägt die unterschiedlichsten poli-tischen und kulturellen Gründungen, ermöglicht jegliche Milieubildung in dem PdR. Politische Vertreter Deutschlands erhalten keinen Botschafterstatus.

Deutschland erklärt sich bereit:

Den PdR in seiner Bausubstanz und in seiner Einrichtung zu erhalten, keine Veränderungen oder Umbauten vorzunehmen, soweit sie bei der Renovation der Infrastruktur, der Ver- und Entsorgung unumgänglich sind.

Finanzen:

Die deutsche Regierung übergibt der DEUTSCH-NATIONALEN STIFTUNG als finanziellen Grundstock die im Haushalt 1993 genehmigten Abrißkosten von DM 200 000 000,- (zweihundert Millionen). Weitere Gelder werden durch das ersatzlose Streichen der Goethe-institute und der ersatzlosen Einstellung der Entwicklungshilfe frei.

Die DEUTSCH-NATIONALE STIFTUNG verpflichtet sich weitere funktionale Gedenkstätten für Asybewerber und politisch verfolgte einzurichten, wie folgt:

- Auf dem ehemaligen Gelände des Parlaments der ehemaligen Bundesregierung von Deutschland in Bonn.
- Wewelsburg
- Reichsparteitaggelände Nürnberg
usw.

Fotos (Fotograf_in: leider Unbekannt)

Appendix

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